BGH, Beschluss vom 20.05.2009 - I ZR 218/07
Fundstelle
openJur 2011, 1547
  • Rkr:

Streitwert, Unterlassen, unerwünschte Werbeschreiben


Auch eine E-Mail, mit der zur Bestätigung einer Bestellung im Double-opt-in-Verfahren aufgefordert wird, fällt als Werbung unter das Verbot des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG.


Zivilrecht Wettbewerbsrecht IT- und Medienrecht Internetrecht
§ 823 Abs. 1 BGB; § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG
AG Mülheim an der Ruhr

Streitwert, Unterlassung, Spam-Mail, unverlangte Werbung


Eine ohne Einwilligung erfolgte Telefonwerbung gegenüber Privatpersonen stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar, gegen das sich der Angerufene regelmäßig im Wege der einstweil ...