Das Anhörungsrügeverfahren (hier: § 44 FamFG) und das vorangegangene Hauptsacheverfahren stellen ein einheitliches Gerichtsverfahren im Sinne von § 198 Abs. 6 Nr. 1 GVG dar. Die Entschädigungsregelung ...
a) Zur Unverzüglichkeit einer Verzögerungsrüge in einem Verfahren, das bei Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (Ü ...
Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Klageverfahrens