BGH, Urteil vom 17.07.2014 - III ZR 228/13
Fundstelle
openJur 2014, 16974
  • Rkr:

Abschiebehaftverfahren, unangemessene Dauer, Person des Vertrauens


familiengerichtliches Verfahren, Kindschaftssache, unangemessene Dauer, Doppelakten


Entschädigung für ein vom Pilotverfahren abhängiges Ausgangsverfahren


Entschädigung für ein dem Hauptprozess vorgelagertes Verfahren zur Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe


Schleswig-Holsteinisches LSG

Entschädigungsanspruch des Verfahrensbeteiligten wegen überlanger Dauer des gerichtlichen Verfahrens


Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer; Zulässigkeit des Antrags


1. Wird die Verzögerungsrüge in einem bei Inkrafttreten des ÜGG (juris: ÜberlVfRSchG) bereits anhängigen Verfahren nicht unverzüglich erhoben, sind sowohl eine Entschädigung als auch eine Wiedergutmac ...


1. In der Verzögerungsrüge muss auf verfahrensfördernde Umstände hingewiesen werden, die noch nicht in das Verfahren eingeführt sind. 2. Relevante kleinste Zeiteinheit zur Berechnung der Überlänge is ...


1. Bei der Prozessleitung verfügt das Ausgangsgericht über einen weiten Gestaltungsspielraum, den das Entschädigungsgericht allein unter dem Gesichtspunkt der ausreichenden Berücksichtigung des Anspru ...


1. Die Nichteinhaltung der Wartefrist vor Erhebung der Entschädigungsklage ist nicht heilbar (Anschluss an BGH Urteil vom 21.5.2014 - III ZR 355/13 = NJW 2014, 2443; BGH vom 17.7.2014 - III ZR 228/13 ...