BGH, Urteil vom 14.07.2009 - VIII ZR 165/08
Fundstelle
openJur 2011, 1507
  • Rkr:
OVG Nordrhein-Westfalen

Verzicht auf mündliche Verhandlung Widerruf Änderung der Prozesslage Wechsel in der Besetzung der Richterbank rechtliches Gehör Rechtsschutzbedürfnis Zustimmung des zivilrechtlich Berechtigten schlechthin nicht ausräumbares Hindernis Nutzungsänderung Wohnung in Prostitutionsstätte


Untersagung der gewerblichen Nutzung einer Wohnung


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