1. Eine Lohnnachzahlung, die ein Arbeitnehmer aufgrund eines arbeitsgerichtlichen Urteils für frühere Jahre erhält, ist kein laufender Arbeitslohn, sondern stellt "sonstige Bezüge" im Sinne des § 38a ...
Abfindungszahlung als Entschädigung - außerordentliche Einkünfte