BFH, Urteil vom 06.02.2014 - IV R 19/10
Fundstelle
openJur 2014, 16307
  • Rkr:

Absicht zum langfristigen Betrieb von Handelsschiffen als Voraussetzung für die Anwendung der Gewinnermittlung nach der Tonnage; Teilbetrieb i.S. des § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG; Bildung einer Gewerbesteuerrückstellung; Maßgeblichkeit der objektiven Rechtslage


Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Schiffsfonds-GmbH & Co. KG; Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines modernen Doppelhüllentankers; Abgrenzung zwischen Anschaffungskosten und sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben; Zurücktreten der gesellschaftsbezogenen Betrachtung als Fo


Hinzurechnung des Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 EStG nicht als Veräußerungsgewinn steuerbegünstigt; Anfechtbarkeit von einzelnen Feststellungen; Wiederholende Verfügung; Ermessen des Gesetzgebers bei der Bestimmung der Reichweite einer Steuerbegünstigung; Notwendigkeit einer Anfrage nac


Einkommensteuergesetz: Besteuerung von Sondervergütungen im Rahmen der Tonnagesteuer


Öffentliches Recht Steuer- und Abgabenrecht

Behandlung von Provisionen für die eigene Zeichnung von Fondsanteilen durch einen gewerblichen Vermittler; Sog. "Eigenprovisionen" und "Fremdprovisionen" als Betriebseinnahmen; Minderung der Anschaffungskosten bei Provisionsnachlässen


BFH
vom 11.03.1992 - XI R 57/89
BFH
vom 11.12.1986 - IV R 222/84
BFH
vom 10.02.1988 - VIII R 352/82
BFH
vom 20.01.1977 - IV R 3/75
Öffentliches Recht Verfassungsrecht
Artt. 2 Abs. 1, 19 Abs. 3, 20 Abs. 2, 38 Abs. 1 Satz 2, 42 Abs. 1 Satz 1, 76 Abs. 1 GG
Zitate10
Referenzen0
Schlagworte