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Arbeitslosengeld II; Aufwendung für Schulbücher für das Schuljahr 2006/2007; kein unabweisbarer, laufender, besonderer Bedarf; kein atypischer Bedarf nach Sozialhilferecht; keine rückwirkende Anwendung von § 24a SGB 2; kein Sonderbedarf; kein Mehrbed ...