LG Tübingen, Beschluss vom 19.05.2014 - 5 T 81/14
Fundstelle
openJur 2014, 15764
  • Rkr:
Verfahrensgang

Unzulässiger Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines „Einspruchs“ gegen ein Vollstreckungsersuchen


Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen;Einwand der Erfüllung nach Art. 21 BayVwZVG;Verrechnung von Beitragszahlungen und Rundfunkbeiträgen


Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen;Einwand der Erfüllung nach Art. 21 BayVwZVG (verneint);Verrechnung von Beitragszahlungen und Rundfunkbeiträgen;


Rundfunkbeitrag im privaten Bereich für eine Wohnung;Inhaber einer Wohnung als Beitragsschuldner;Verfassungsmäßigkeit des RBStV;Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014;Bi ...


Für eine ausdrücklich als solche erhobene Vollstreckungsabwehrklage gegen die Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher aus einem Ausstandsverzeichnis des Bayerischen Rundfunks über Rundfunkb ...


Für eine ausdrücklich als solche erhobene Vollstreckungsabwehrklage gegen die Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher aus einem Ausstandsverzeichnis des Bayerischen Rundfunks über Rundfunkb ...


Gläubiger und Vollstreckungsbehörde bei Rundfunkbeiträgen in Baden-Württemberg: Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aufgrund Einzelfallumständen


Rundfunkbeitrag Staatsvertrag Beitrag Steuer Vorzugslast Vorteilsausgleich Grundrecht Gleichheit Feststellungsklage subsidiär


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