Zum Anspruch eines Übertragungsnetzbetreibers gegen ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen auf Zahlung der EEG-Umlage.
Zum Anspruch eines Übertragungsnetzbetreibers gegen ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen auf Zahlung der EEG-Umlage.
Auskunftsanspruch gemäß § 49 EEG 2012
Übergangsbestimmung im EEG 2012