Vorliegen eines einheitlichen, aus Grundstück und Gebäude bestehenden Erwerbsgegenstands; Änderung eines Steuerbescheids wegen nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen bei Verletzung der Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen; Pflicht zur Anzeige der der Grunderwerbsteuer unterliegenden Vor