1. Eine Abschiebung ist eine spezialgesetzlich geregelte Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung in der Form der Ausübung unmittelbaren Zwangs. Sie dient i.d.R. nicht der Vollstreckung eines Verwaltungs ...
Unzulässigkeit eines Normenkontrollantrages wegen fehlender Antragsbefugnis; Antragsbefugnis eines Mieters, wegen Wegfalls des Gemeingebrauchs oder wegen Beeinträchtigung des Versammlungsrechts