OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.07.2014 - 8 B 356/14
Fundstelle
openJur 2014, 15157
  • Rkr:
VGH Baden-Württemberg

1. Eine Abschiebung ist eine spezialgesetzlich geregelte Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung in der Form der Ausübung unmittelbaren Zwangs. Sie dient i.d.R. nicht der Vollstreckung eines Verwaltungs ...


OVG Nordrhein-Westfalen
Schleswig-Holsteinisches OVG

Unzulässigkeit eines Normenkontrollantrages wegen fehlender Antragsbefugnis; Antragsbefugnis eines Mieters, wegen Wegfalls des Gemeingebrauchs oder wegen Beeinträchtigung des Versammlungsrechts


Schleswig-Holsteinisches OVG