BGH, Urteil vom 19.11.2009 - III ZR 169/08
Fundstelle
openJur 2011, 1025
  • Rkr:

Der in den sog. EuroPlan eingebundene Lebensversicherer kann gegen Ansprüche aus zurechenbarer Falschberatung im Einzelfall erfolgreich die Einrede der Verjährung erheben.


Der in den sog. Europlan eingebundene Lebensversicherer kann gegen Ansprüche aus zurechenbarer Falschberatung im Einzelfall erfolgreich die Einrede der Verjährung erheben.


1. Der in den sog. Europlan eingebundene Lebensversicherer kann gegen Ansprüche aus zurechenbarer Falschberatung im Einzelfall erfolgreich die Einrede der Verjährung erheben.2. Zur Haftung der kreditf ...


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Wird ein Anleger im Rahmen einer Anlageberatung unter Bezugnahme auf Vergangenheitsrenditen mit nicht vergleichbaren Verträgen geworben, ist von einer grobfahrlässigen Unkenntnis im Sinne von § 199 BG ...


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Zur Berechnung der Schadensersatzleistung, wenn Steuervorteile angerechnet werden müssen.


Brandenburgisches OLG