BGH, Urteil vom 19.11.2009 - III ZR 169/08
Fundstelle
openJur 2011, 1025
  • Rkr:

Rechtsanwaltshaftung, Streitwertbeschwerde, Gegenvorstellung, Zurechnungszusammenhang, Gerichtsfehler


Wird ein Anleger im Rahmen einer Anlageberatung unter Bezugnahme auf Vergangenheitsrenditen mit nicht vergleichbaren Verträgen geworben, ist von einer grobfahrlässigen Unkenntnis im Sinne von § 199 BG ...


Wird ein Anleger im Rahmen einer Anlageberatung unter Bezugnahme auf Vergangenheitsrenditen mit nicht vergleichbaren Verträgen geworben, ist von einer grobfahrlässigen Unkenntnis im Sinne von § 199 BG ...


Haftung bei Kapitalanlageberatung: Verletzung der Pflicht zur Aufklärung über ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen die Fondsverantwortlichen wegen Kapitalanlagebetruges u.a.m.


Brandenburgisches OLG