Nach dem autonomen internationalen Insolvenzrecht hindert ein in einem Drittstaat gestellter Eröffnungsantrag allein nicht die internationale Zuständigkeit deutscher Insolvenzgerichte.
Inhaltskontrolle für Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausländischer Unternehmen im Verkehr mit deutschen Verbrauchern: Verstoß der "App Store Datenschutzrichtlinie" gegen deutsches Recht; Anforderungen an eine wirksame Einwilligung des Betroffenen