BGH, Urteil vom 17.11.2009 - VI ZR 226/08
Fundstelle
openJur 2011, 985
  • Rkr:

1. In Pressesachen ist der Verfügungsgrund für ein Unterlassungsbegehren gewöhnlich ohne Weiteres gegeben, wenn keine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit, insbesondere durch zu langes Zuwarten, gegebe ...


1.Gibt ein anonym auftretender Arzt in einem TV-Bericht erkennbar einen Erklärungsversuch für eine Behördenentscheidung ab, liegt hierin eine Meinungsäußerung. 2. Zum Zu-Eigen-Machen von anonym wied ...


Unterlassungsanspruch gegen Internetberichterstattung bei überwiegendem öffentlichen Interesse