BGH, Urteil vom 17.11.2009 - XI ZR 36/09
Fundstelle
openJur 2011, 931
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Für die Verteilung des Versteiguerungserlöses kommt es im Verhältnis des Eigentümers zum Grundschuldgläubiger bei verjährten Ansprüchen maßgeblich auf die Zweckbestimmungserklärung an; dies gilt auch ...


Brandenburgisches OLG

Wird in einem notariellen Grundstückskaufvertrag auf ein Bodengutachten Bezug genommen, bedarf es dessen Mitbeurkundung jedenfalls dann nicht, wenn das Bodengutachten nicht die vertragliche Beschaffen ...


Verjährungshemmung durch gerichtliches Mahnverfahren: Notwendige Individualisierung mehrerer Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit einem Darlehensvertrag


Verjährung und Hemmung


Der Anspruch des Wohnungseigentümers auf ordnungsmäßige Verwaltung ist grundsätzlich unverjährbar.


Zivilrecht Miet- und Wohnungsrecht
§ 194 BGB; § 21 Abs. 4 WEG