einer Rechtsverletzung iSd § 101 Abs. 2 UrhG die im Angebot von urheberrechtl. gesch. Inhalten auf einer Internet-Tauschbörse liegt, kommt grunds. gewerbliches Ausmaß zu
Filesharing; Heranziehung eines geeigneten GEMA-Tarifes zur Schadensberechnung; VR W I; VR-OD 5
Die Bezeichnung Praebiotik + Probiotik für Babynahrung stellt als bloße Beschaffenheits- bzw. Inhaltsstoffangabe keine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne der EGV 1924/2006 (Health-Claims-Verordnung) ...