BGH, Urteil vom 05.11.2009 - III ZR 302/08
Fundstelle
openJur 2011, 803
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Der Betreiber eines Strukturvertriebs ist Kapitalanlegern wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er die für ihn tätigen Werber dahingehend schult, Risiken ...