a) Der Ausgleichsanspruch eines Versicherungs- und Bausparkassenvertreters, der vor dem 5. August 2009 entstanden ist, bestimmt sich nach Maßgabe des § 89b Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 1 HGB aF. Eine ...
kein Anspruch auf Zahlung der vorgerichtlichen Anwaltskosten gegen den Betreiber einer sog. "Abo-Falle"