BGH, Urteil vom 23.03.2010 - VI ZR 57/09
Fundstelle
openJur 2011, 527
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Aus den im Rahmen von § 36 Abs. I Nr. 3 ZPO zu berücksichtigenden Gründen der Prozessökonomie und der Verfahrensbeschleunigung kann es geboten sein, trotz Vorliegens eines gemeinschaftlichen Gerichtss ...


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Selbständiges Beweisverfahren zu einem vom sog. Dieselskandal betroffenen Gebrauchtfahrzeug: Örtliche Unzuständigkeit des Amtsgerichts; Substantiierungslast des Antragstellers bei behaupteten deliktischen Ansprüchen gegen den Kraftfahrzeughersteller