BGH, Urteil vom 11.03.2010 - III ZR 178/09
Fundstelle
openJur 2011, 474
  • Rkr:

Verjährung; Hemmung; Gütestelle; Güteantrag; Verfahrensordnung; Formalien, ladungsfähige Anschrift; mittelbare Beteiligung; Treuhandkommanditist; Steuervorteil; Steuerschaden;


Gebrauchtwagenkauf, Diebstahl, Sicherstellung, Beschlagnahme, Nichterfüllung, Rechtsmangel, Nacherfüllung


Zur Verjährung eines Anspruchs aus einem Entwicklungsvertrag zwischen einer Stadtentwicklungsgesellschaft und einer Gemeinde auf Übernahme nicht verkaufter Grundstücke durch die Gemeinde und auf Erstattung bestimmter Kosten


Komfortmangel, Fehlschlagen der Nachbesserung


Zivilrecht
§§ 286 Abs. 2, 326 Abs. 2, 346 Satz 1 BGB