BGH, Urteil vom 10.03.2010 - VIII ZR 310/08
Fundstelle
openJur 2011, 411
  • Rkr:

Zum Recht des Verkäufers, bei behaupteten Mängeln die übergebene Sache zu untersuchen


a) Die Beurteilung der Frage, ob eine Pflichtverletzung unerheblich im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist, erfordert eine umfassende Interessenabwägung auf der Grundlage der Umstände des Einzelfall ...


Zivilrecht
§ 323 Abs. 5 Satz 2 BGB

a) Ein taugliches Nacherfüllungsverlangen muss auch die Bereitschaft des Käufers umfassen, dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen für eine entsprechende Untersuchung zur ...


eCommerce-Recht Zivilrecht
§§ 269, 275, 323, 326, 434, 437, 440 BGB

Komfortmangel, Fehlschlagen der Nachbesserung


Gewährleistung beim Neuwagenkauf: Unmöglichkeit der Ersatzlieferung eines vergleichbaren Pkw bei Ersetzung des Fahrzeugmodells durch ein deutlich geringer motorisiertes Modell


Beim Verbrauchsgüterkauf muss der Verbraucher als Käufer einer mangelhaften Sache vom Unternehmer als Verkäufer vor dem Rücktritt lediglich erfolglos die Nacherfüllung verlangt und eine angemessene Fr ...


1. Zur Zurechnung von "Nachbesserungsarbeiten" (richtig: Garantiearbeiten) an einem Wohnmobil durch einen anderen Vertragshändler desselben Herstellers an den Verkäufer im Rahmen von dessen Gewährleis ...


a) Der Verkauf beweglicher Sachen durch eine GmbH an einen Verbraucher fällt, auch soweit es sich um branchenfremde Nebengeschäfte handelt, im Zweifel unter die Bestimmungen der §§ 474 ff. BGB zum Ver ...


Zivilrecht
§§ 323 Abs. 2 Nr. 3, 474 Abs. 1 Satz 1, 475 Abs. 1 Satz 1 BGB