BGH, Beschluss vom 03.04.2014 - 2 StR 643/13
Fundstelle
openJur 2014, 12618
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1. Der Wachdienst im Konzentrationslager Stutthof als Mitglied der SS-Totenkopfsturmbanns erfüllt den Tatbestand der Beihilfe zum Mord. 2. Auch für einen in der NS-Zeit aufgewachsenen 18-Jährigen ist ...


Bei einer unbegründeten Revision der Nebenklage erstreckt sich die aus § 301 analog StPO folgende Kontrollbefugnis des Revisionsgerichts auf Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten nicht auf den Rec ...