Zur Anpassung einer Vereinbarung zum nachehelichen Unterhalt und Kindesunterhalt bei späterem Hinzutreten weiterer Unterhaltspflichten (Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt).
Geburt eines Kindes nach Rechtskraft der Scheidung, Wiederheirat, Dreiteilung auf Ebene der Leistungsfähigkeit