Gesetzliche Führungsaufsicht: Reichweite und inhaltliche Bestimmtheit von Weisungen zur Ausgestaltung der Führungsaufsicht
Strafverfahren: Anordnung einer Bewährungsauflage ohne Hinweis in der vorangegangenen Verständigung
1. Die Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht setzt voraus, dass die Weisung eindeutig und so fest umrissen ist, wie dies vom Tatbestand einer Strafnorm zu verlangen ...