Wohnungseigentum: Kompetenz der Eigentümer zur Beschlussfassung über die Aufbringung von Vorschüssen zur Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Rechtsverteidigung gegen zu erwartende Beschlussanfechtungsklagen
I. Beschlüsse einer Untergemeinschaft sind nichtig, soweit die Untergemeinschaft darin die ihr nach der Gemeinschaftsordnung zugewiesene Beschlusskompetenz überschreitet.II. Allein der Umstand, dass d ...