OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 15.04.2014 - 18 W 45/14
Fundstelle
openJur 2014, 10220
  • Rkr:

Gerichtskostenhaftung: Inanspruchnahme eines anderen Kostenschuldners bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Entscheidungsschuldner


1. Mit der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Justizgewährungspflicht ist es nicht vereinbar, den Rechtsuchenden durch Vorschriften über die Gerichts- und Anwaltsgebühren oder deren Handhabung mit ...


Öffentliches Recht Verfassungsrecht
Artt. 2 Abs. 1, 19 Abs. 4, 20 Abs. 3, 100 Abs. 1, 103 Abs. 1 GG; § 48 Abs. 2 WEG
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