BGH, Urteil vom 08.07.2010 - III ZR 249/09
Fundstelle
openJur 2010, 12003
  • Rkr:

Mittelverwendungskontrollvertrag: Vorvertragliche Hinweispflichten des Mittelverwendungskontrolleurs


Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht über verdeckte Rückvergütungen beim Vertrieb von Medienfonds; Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens bei unterlassener Aufklärung; unvermeidbarer Rechtsirrtum hinsichtlich des Umfangs der Aufklärungspflicht nach 1990; Umfang des S


Kausalität unterlassener Aufklärung über Rückvergütungen für die Anlageentscheidung: Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens


Schadensrechtliche Rückabwicklung der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds: Beweiserleichterung für den Anleger bei der Darlegung des ihm entgangenen Gewinns; schadensmindernde Anrechnung von Steuervorteilen


Prospekthaftung bei Immobilienfondsbeitritt: Vorvertragliche Haftung der Gründungsgesellschafter; irreführende Darstellung der Kaufpreisanpassungsklausel für eine Immobilie im Beteiligungsprospekt; Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens; Berücksichtigung von Steuervorteilen bei Rückabwicklu


Prospekthaftung bei Beitritt zu geschlossenem Immobilienfonds: Vorvertragliche Haftung der Gründungsgesellschafter; irreführende Darstellung der Kaufpreisanpassungsklausel für eine Immobilie im Beteiligungsprospekt; Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens; Berücksichtigung von Steuervorteilen


Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über erhaltene Rückvergütungen beim Vertrieb von Medienfonds; Beweiserleichterung bei unterlassener Aufklärung über erhaltene Rückvergütungen; unvermeidbarer Rechtsirrtum hinsichtlich des Umfangs der Aufklärungspflicht; Umfang des Schaden


Prospekthaftung bei geschlossenen Immobilienfonds: Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens


Beratung beim Vertrieb von Medienfonds: Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens bei fehlender Aufklärung über Rückvergütungen