BGH, Urteil vom 08.07.2010 - III ZR 249/09
Fundstelle
openJur 2010, 12003
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Hat ein Versicherer die Führung der Vertragsverhandlungen mit einem Kunden ausschließlich einem selbstständigen Vermittler bzw. Vermittlungsunternehmen überlassen, so können ihm dessen Erklärungen gem. § 278 BGB zugerechnet werden.


Zivilrecht Versicherungsrecht
§ 278 BGB

Scheinsozietät, Bürogemeinschaft, freier Mitarbeiter, Vermieterpfandrecht, eigenkapitalersetzende Nutzungsüberlassung, Verjährung; Sekundäranspruch


1. Nicht nur die anlageberatende Bank, sondern auch der freie Anlageberater ist verpflichtet, ungefragt den Anleger darüber aufzuklären, dass und in welcher Höhe er für die erfolgreiche Empfehlung der ...