OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.04.2014 - 16 B 372/14
Fundstelle
openJur 2014, 9184
  • Rkr:
LSG der Länder Berlin und Brandenburg

Die durch Beschluss angeordnete aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs dauert, wenn das Gericht sie nicht befristet, bis zum Eintritt der Unanfechtbarkeit des Verwaltungsakts. Die Rentenantragstellu ...


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