BGH, Urteil vom 23.06.2010 - VIII ZR 227/09
Fundstelle
openJur 2010, 11892
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Formelle Ordnungsmäßigkeit einer gewerblichen Betriebskostenabrechnung trotz eines Umfangs der Abrechnung von bis zu 21 Seiten und einer gewissen Unübersichtlichkeit


(Betriebskostenabrechnung: Einsichtsrecht des Mieters in Zahlungsbelege)


Nach Ablauf der Abrechnungsfrist hat der Vermieter keinen Anspruch mehr auf nicht geleistete Vorauszahlungen, wenn er in die Betriebskostenabrechnung statt der tatsächlich geleisteten Vorschüsse die S ...


Einziehungsklage - Drittschuldnererklärung - Wohngeld - WEG - Abrechnung


Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Umfang des Einsichtnahmerechts in Abrechnungsunterlagen und Wahrung der Einwendungsfrist