Die Erklärung des Widerrufs einer Schenkung wegen groben Undanks bedarf keiner Begründung.
Die Auslegung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Erhebung von Säumniszuschlägen nach § 24 SGB IV hat sich auch an der verfassungsrechtlichen Zielvorgabe zu orientieren, wonach der Gesetzgeber ef ...
a) Auch bei einer mit einem Erbverzicht verbundenen Zuwendung ist für deren Qualifikation als Schenkung maßgeblich, ob sich die Vertragsparteien über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung einig sind. ...
Künstlersozialversicherung; keine Abgabepflicht eines der Brauchtumspflege verpflichtetem Vereins (hier: Country- und Westerntanz); Bewertung eines dreitägigen Veranstaltungswochenendes iSv § 24 Abs 2 S 2 KSVG