BGH, Urteil vom 08.06.2010 - VI ZR 147/09
Fundstelle
openJur 2010, 11762
  • Rkr:

a) Die Aussetzung des Verfahrens gemäß § 108 Abs. 2 SGB X wegen unterlassener Beteiligung des Schädigers am Verwaltungsverfahren ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn sie eine bloße Förmelei wäre. b) ...


Zivilrecht
§§ 105 Abs. 1 Satz 1, 106 Abs. 3, 108 Abs. 2 SGB VII

Haftungsprivilegierung für Bauunternehmer bei Arbeitsunfall auf einer Baustelle: Begriff der "gemeinsamen Betriebsstätte"