a) Die Aussetzung des Verfahrens gemäß § 108 Abs. 2 SGB X wegen unterlassener Beteiligung des Schädigers am Verwaltungsverfahren ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn sie eine bloße Förmelei wäre. b) ...
Haftungsprivilegierung für Bauunternehmer bei Arbeitsunfall auf einer Baustelle: Begriff der "gemeinsamen Betriebsstätte"