BGH, Urteil vom 16.06.2010 - IV ZR 229/09
Fundstelle
openJur 2010, 11705
  • Rkr:

1. Wird bei der elektronischen Öffnungsüberwachung der Fenster eines Museums, in dem sich u. a. gegen Einbruchdiebstahl versicherte Objekte befinden, die Überwachung für ein Fenster deaktiviert, weil ...


grober Fahrlässigkeit, Autovermietung, Kaskoversicherungsschutz