BGH, Beschluss vom 20.04.2010 - VIII ZR 254/09
Fundstelle
openJur 2010, 11655
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1. Wurde ein die Betriebskosten auslösender Dienstleistungsvertrag bereits vor Abschluss des Wohnraummietvertrags geschlossen, kann eine mögliche Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebots als Nebenpfli ...


Kündigung einer Genossenschaftswohnung wegen Fehl- oder Unterbelegung