BGH, Beschluss vom 26.02.2014 - XII ZB 577/13
Fundstelle
openJur 2014, 7310
  • Rkr:
Verfahrensgang
  • vorher: Az. 3 T 71/13

Eine Gefahrenlage ist im Sinne des § 13 Abs. 3 PsychKHG BW als gegenwärtig einzustufen, wenn ein schadenstiftendes Ereignis unmittelbar bevorsteht oder sein Eintritt zwar unvorhersehbar, wegen besonde ...