BGH, Urteil vom 29.04.2010 - 5 StR 18/10
Fundstelle
openJur 2010, 11491
  • Rkr:

Strafrechtliche Verantwortung des Betreibers einer Kommunikations- und Handelsplattform im so genannten "Darknet"


1. Hat es der hierfür verantwortliche Polizeibeamte unterlassen, nach einer ohne richterliche Entscheidung erfolgten Ingewahrsamnahme oder Festnahme, an der er selbst nicht beteiligt war, die für die ...


Strafrecht
§§ 13 Abs. 1, 222, 239 Abs. 1, 239 Abs. 4 StGB

Vorhersehbarkeit der Todesfolge nach Brechmitteleinsatz (im Anschluss an BGHSt 55, 121)


Strafprozessrecht Strafrecht
§ 227 StGB; § 81a StPO