AG Stuttgart, Urteil vom 24.07.2013 - 13 C 1549/13
Fundstelle
openJur 2014, 7540
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Der auf Rückzahlung des - in einer nach § 307 BGB unwirksamen Bankklausel - vereinbarten Bearbeitungsentgelts für einen Darlehensvertrag aus dem Jahr 2008 gerichtete Bereicherungsanspruch war im Jahr ...