OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.02.2014 - 13 A 2018/11
Fundstelle
openJur 2014, 6559
  • Rkr:

Sportwettenmonopol in Nordrhein-Westfalen war von 2006 bis 2012 europarechtswidrig; zur Inkohärenz wegen den Zielen widersprechender Werbepraxis; zur Inkohärenz wegen einer das Monopol konterkarierenden Glücksspielpolitik; zum Nachschieben monopolunabhängiger Ermessenserwägungen


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