BGH, Urteil vom 13.10.2010 - VIII ZR 98/10
Fundstelle
openJur 2010, 11229
  • Rkr:
Verfahrensgang
  • vorher: Az. 6 S 129/09

Vereinbarung eines Kündigunsausschlusses


In der Insolvenz des Vermieters steht dem Mieter gegen vor Insolvenzeröffnung fällig gewordene Mieten ein Zurückbehaltungsrecht wegen der vertragswidrig nicht insolvenzfest angelegten Barkaution nicht ...


Insolvenzrecht Zivilrecht
§§ 273 Abs. 1, 551 Abs. 3 BGB; §§ 38, 108 Abs. 1, 108 Abs. 3 InsO

Der Zweck des § 575 BGB verbietet dessen Anwendung auf Mietverhältnisse, die auf Lebenszeit des Mieters geschlossen sind. Jedenfalls kann es treuwidrig sein, wenn sich der Vermieter auf die Unwirksamk ...


Zur ergänzenden Vertragsauslegung im Falle der Unwirksamkeit einer Befristung des Mietvertrags.


Zivilrecht Miet- und Wohnungsrecht
§ 575 Abs. 1 Satz 2 BGB

Während des laufenden Mietverhältnisses darf der Vermieter eine Mietsicherheit wegen streitiger Forderungen gegen den Mieter nicht verwerten.


Zivilrecht Miet- und Wohnungsrecht
§ 551 Abs. 3 BGB

Wohnraummiete: Vorläufiger Rechtsschutz des Mieters gegen die Inanspruchnahme der Mietkaution wegen streitiger Ansprüche des Vermieters


Wohnraummiete Mietsicherheit Mietkaution Rückzahlungsanspruch Aufrechnung Aufrechnungsverbot Sicherungsinteresse Verwertungsverbot