BGH, Urteil vom 22.04.2010 - I ZR 17/05
Fundstelle
openJur 2010, 11126
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OLG Frankfurt am Main

1. Die zusätzlich zu einer Wortmarke auf dem Ziffernblatt einer Armbanduhr verwendete Abkürzung "F.T.C." stellt eine markenmäßige Benutzung dar; sie wird insbesondere vom angesprochenen Verkehr nicht ...