a) Das Merkmal des „objektiven Zusammenhangs“ im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG ist funktional zu verstehen und setzt voraus, dass die Handlung bei objektiver Betrachtung darauf gerichtet ist, durch B ...
Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt. Das Aktzeichen des Bundesgerichtshofs lautet: III ZR 173/12.
unzulässige AGB im Internethandel, nicht hinreichend bestimmte Lieferfrist
Nutzungsentgeltung der Inanspruchnahme von Klinikpersonal und Sachmitteln einer Universitätsklinik durch einen Universitätsprofessor