BGH, Beschluss vom 15.09.2010 - XII ZB 166/10
Fundstelle
openJur 2010, 11006
  • Rkr:

Eine Bestellung mehrerer Betreuer kommt auch auf Wunsch des Betroffenen nur dann in Betracht, wenn die Angelegenheiten des Betreuten hierdurch besser besorgt werden können.


Für die Beschwerdebefugnis naher Angehöriger nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG ist maßgeblich, ob das Rechtsmittel dem objektiven Interesse des Betroffenen dient. Dabei ist ausreichend, dass der Rechtsmi ...


Familien- und Betreuungsrecht
§ 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG