BGH, Urteil vom 22.09.2010 - VIII ZR 182/09
Fundstelle
openJur 2010, 10984
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Die unterbliebene Zustellung von Anlagen zur Klage steht der Begründung eines Prozessrechtsverhältnisses jedenfalls dann nicht entgegen und berührt die Zustellung der Klage nicht, wenn die Anlagen dem ...