BGH, Urteil vom 15.09.2010 - XII ZR 188/08
Fundstelle
openJur 2010, 10960
  • Rkr:

Im Wohnraummietrecht reicht eine Zerrüttung des Mietverhältnisses im Sinne einer Zerstörung der das Schuldverhältnis tragenden Vertrauensgrundlage allein, ohne dass festgestellt werden kann, dass dies ...


(Schwere Beleidigung gegenüber einem Hausbewohner als Kündigungsgrund)


Geschäftsraummietvertrag: Enge Auslegung des Vertrags hinsichtlich der Risikoübernahme des Mieters; fristlose Kündigung wegen Pflichtverletzung des Mieters bei vertragswidrigem Verhalten des Vermieters; Formbedürftigkeit von nicht über ein Jahr hinaus relevanten Vereinbarungen


1. Der Vorrang der Individualabrede gemäß § 305 b BGB greift auch gegenüber einer in einem Formularmietvertrag über ein langfristiges Gewerberaummietverhältnis enthaltenen qualifizierten Schriftformk ...