Anordnungsanspruch; Autonomie; Betroffenheit; Bundestagswahl; Deklaratorischer Hinweis; Differenzierungen; Einstweilige Anordnung; Einstweiliger Rechtsschutz; Erfolgschance; Erfolgswert; Erfolgswertgleichheit; Fachbereiche; Feststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Funktion; Funktionsfähigkeit; Gestaltungsspielraum; Gleichheit der Wahl; Gleichheitsgrundsatz; Grundrecht
Staatliche Förderung der Tätigkeit parteinaher Stiftungen bedarf einer besonderen gesetzlichen Grundlage - Haushaltsgesetz insofern nicht ausreichend - Bindung des Gesetzgebers an den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien aus Art 21 Abs 1 S 1 GG - hier: teils erfolgreiche Organklage durch Entscheidung über Stiftungsförderung für das Jahr 2019 unter Nichtberücksichtigung der Desiderius-Erasm
Anhebung der absoluten Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung gem Art 1 des Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (juris: PartGuaÄndG 2018) mit Art 21 Abs 1 S 1 GG unvereinbar und nichtig
Äußerungen von Bundeskanzlerin Merkel zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen 2020 verletzen das Recht auf Chancengleichheit der Parteien