BGH, Beschluss vom 04.08.2010 - 2 StR 365/10
Fundstelle
openJur 2010, 10805
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1. Zur formgerechten Anbringung des Wiedereinsetzungsantrages gehört die Mitteilung des Antragstellers, wann das Hindernis im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO weggefallen ist, sofern die Wahrung der ...


Jedenfalls in Fällen, in denen die Wahrung der Frist für die Anbringung des Wiedereinsetzungsantrages nach § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO nach Aktenlage nicht offensichtlich ist, gehört zur formgerechten Anb ...


Jedenfalls in Fällen, in denen die Wahrung der Frist für die Anbringung des Wiedereinsetzungsantrages nach § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO nach Aktenlage nicht offensichtlich ist, gehört zur formgerechten Anb ...