Nachscheidungsunterhalt, Konkrete Bedarfsberechnung, Befristung und Verwirkung
1. Bei bereinigten Gesamteinkünften der Eheleute von 8.839,00 EUR monatlich errechnet sich der Unterhaltsanspruch nach dem Halbteilungsbedarf. Eine konkrete Bedarfsermittlung ist nicht erforderlich. ...