Brandenburgisches OLG, Urteil vom 29.01.2014 - 7 U 194/12
Fundstelle
openJur 2014, 3767
  • Rkr:

Eine Hervorhebung der Belehrung über das Widerspruchsrecht nach Abschluss eines Versicherungsvertrags durch Kursivdruck kann den gesetzlichen Anforderungen des § 5a VVG a. F. genügen.


Vertrag über eine fondsgebundene Rentenversicherung nach dem Policenmodell: Widersprüchliche Rechtsausübung bei Widerruf nach jahrelanger Vertragsdurchführung


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