Eine Hervorhebung der Belehrung über das Widerspruchsrecht nach Abschluss eines Versicherungsvertrags durch Kursivdruck kann den gesetzlichen Anforderungen des § 5a VVG a. F. genügen.
Vertrag über eine fondsgebundene Rentenversicherung nach dem Policenmodell: Widersprüchliche Rechtsausübung bei Widerruf nach jahrelanger Vertragsdurchführung