BGH, Urteil vom 10.11.2010 - VIII ZR 300/09
Fundstelle
openJur 2010, 10564
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Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb eines Mieterhöhungsverfahrens nach §§ 558 ff. BGB sein formell ordnungsgemäßes vorprozessuales Erhöhungsverlangen (§ 558a BGB) nachträglich - etwa mit Erhebung ...


OLG Frankfurt am Main

Widerspruchsrecht von Mobilfunkkunden unabhängig von Höhe angekündigter Preiserhöhung


1. Eine unwiderruflich ausgestaltete doppelte Schriftformklausel in zwischen Unternehmern vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist wirksam. Für einen Ausschluss einer mündlichen Änderung der ...